Warnmeldung bei Ohrentropfen – ist die Abgabe auf Kassenrezept erlaubt?

Wir erhalten momentan häufiger Kassenrezepte über Otobacid. Jedes Mal sind wir unsicher, ob wir das überhaupt abrechnen können, da die EDV eine Warnmeldung anzeigt. Es gibt eine Verordnungseinschränkung für dieses Präparat. Was ist zu tun?

Antwort

Die Verordnungseinschränkung existiert allgemein für „Otologika“, es wurden jedoch folgende Ausnahmen definiert:

Da es sich bei Otobacid um eine Cortison-Kombination handelt, ist dieses vom Verordnungsausschluss ausgenommen und erstattungsfähig.

Grundsätzlich ist es Apotheken nicht (immer) möglich, zu prüfen, ob eine/ein Verordnungseinschränkung/-ausschluss vorliegt. Dies ist nur dem Arzt möglich, da nur er die exakte Diagnose kennt. Im Rahmen einer kollegialen Zusammenarbeit können Sie aber Rücksprache mit dem Arzt halten, falls Sie die Vermutung haben, dass er ein Präparat verordnet hat, das einem Verordnungsausschluss unterliegt.

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