Warnmeldung bei Ohrentropfen – ist die Abgabe auf Kassenrezept erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir erhalten momentan häufiger Kassenrezepte über Otobacid. Jedes Mal sind wir unsicher, ob wir das überhaupt abrechnen können, da die EDV eine Warnmeldung anzeigt. Es gibt eine Verordnungseinschränkung für dieses Präparat. Was ist zu tun?
Antwort
Die Verordnungseinschränkung existiert allgemein für „Otologika“, es wurden jedoch folgende Ausnahmen definiert:
Da es sich bei Otobacid um eine Cortison-Kombination handelt, ist dieses vom Verordnungsausschluss ausgenommen und erstattungsfähig.
Grundsätzlich ist es Apotheken nicht (immer) möglich, zu prüfen, ob eine/ein Verordnungseinschränkung/-ausschluss vorliegt. Dies ist nur dem Arzt möglich, da nur er die exakte Diagnose kennt. Im Rahmen einer kollegialen Zusammenarbeit können Sie aber Rücksprache mit dem Arzt halten, falls Sie die Vermutung haben, dass er ein Präparat verordnet hat, das einem Verordnungsausschluss unterliegt.
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung