Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
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Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Hochpreiser-Rezept am Freitag
Uns liegt am Freitagnachmittag die klassische Hochpreiser-Verordnung einer Hochschulambulanz vor. Das Rezept ist zulasten einer Ersatzkasse ausgestellt.
Es sind zwei Wirkstoffverordnungen ohne Darreichungsform und ohne PZN, allerdings kommen nur jeweils ein Original und die bezugnehmenden Importe in Frage. Das Ausstellungsdatum ist mit vierstelliger Jahreszahl angegeben.
Können wir die beiden Verordnungen so retaxsicher abrechnen? Handelt es sich gar um eine Rezeptfälschung?
Heimversorgung: E-Rezepte können direkt an die versorgende Apotheke übermittelt werden
Seit Anfang Juli dürfen Arztpraxen E-Rezepte und die dazugehörigen Zugangsdaten zur Einlösung direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) schafft dafür eine Ausnahme vom bisherigen Zuweisungsverbot – und entlastet Praxen, die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner versorgen.
Retax einer Verbandmittel-Verordnung
Während bei Verordnungen über Arzneimittel zulasten der GKV sehr genau vorgegeben ist, welche Abgaberangfolge Apotheken zu beachten haben, gilt für Verordnungen über Medizinprodukte, zu denen auch Verbandmittel gehören, das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 SGB V.
Es gibt jedoch keine (rahmen-)vertragliche Verpflichtung, vorrangig preisgünstige Importe abzugeben – das Einsparziel des Rahmenvertrags gilt nur für Arzneimittelverordnungen.
Nun berichtete eine Apotheke über eine Retaxation in diesem Bereich.
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.