Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
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Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Retaxfall: verspätete Rezeptvorlage aufgrund technischer Probleme
Wenn Versicherte ein Arzneimittel dringend benötigen, setzen Apotheken oft alle Hebel in Bewegung, um rechtzeitig ein Rezept durch die jeweils behandelnde Arztpraxis zu erhalten. Wenn technische Probleme dazwischenkommen, wird in der Regel nach ärztlicher Rücksprache trotzdem ein Weg für die Versorgung gefunden – im folgenden Fall wurde dies einer Apotheke jedoch zum Verhängnis und mit einer Nullretax bestraft.
GKV-BStabG veröffentlicht: Erste Änderungen gelten bereits ab heute
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist am gestrigen 29. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit treten erste Regelungen bereits ab heute in Kraft. Besonders relevant für Apotheken: Cannabisblüten sind nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig. Weitere Änderungen, etwa bei Homöopathie, Zuzahlungen und der Teilkrankschreibung, folgen zum Jahreswechsel 2027 oder 2028.
Heimversorgung: E-Rezepte können direkt an die versorgende Apotheke übermittelt werden
Seit Anfang Juli dürfen Arztpraxen E-Rezepte und die dazugehörigen Zugangsdaten zur Einlösung direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) schafft dafür eine Ausnahme vom bisherigen Zuweisungsverbot – und entlastet Praxen, die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner versorgen.
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.