Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
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Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Dürfen wir das Pillenrezept für eine 27-Jährige zulasten der GKV abrechnen?
Uns liegt ein Rezept über „KELZY 2 mg/0,02 mg Retardtabletten 84 St. PZN 19192396“ zulasten der BARMER für eine 27-jährige Frau vor.
Dürfen wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen oder müssen wir es als Privatrezept abrechnen?
Dürfen wir anstelle von TAB TKA abgeben?
Verordnet ist „L-Thyroxin 100 μg Hexal 100 TAB“, dieses Präparat ist nicht lieferbar und ein Austausch auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel aufgrund des Substitutionsausschlusses nicht erlaubt.
Können wir auf das Rezept auch „L-Thyroxin 100 µg Hexal 98 TKA“ abgeben? Das wäre der gleiche Hersteller, es gäbe nur die Abweichung von der Menge, da 100 Stück nicht lieferbar sind.
Ist bei Arzneimitteln ein wirtschaftliches Zusammenfassen kleinerer Packungen erlaubt?
Wir haben ein Rezept über „3 x Simponi 50 mg N1 PZN 06926649“ erhalten. Alle Packungen wurden in einer Zeile verordnet. Dürfen wir statt 3 x N1 auch 1 x die N3 abgeben? Das wäre von der Zuzahlung her für den Versicherten günstiger und für die Krankenkasse ebenso.
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.