Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
Sie haben einen DAP-Account, aber noch keine DAViD:
Registrierung bei DAViD, anschließend einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
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Sie müssen nichts weiter tun. Sie können sich mit Ihren DAViD-Login-Daten direkt auch bei DAP anmelden.
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Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Zum Beratungs-Center (DAP Premium) Anfrage stellen (E-Mail/Fax)
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
N1 definiert, aber nicht im Handel – wie gehen wir bei einem Entlassrezept vor?
Uns liegt ein Entlassrezept über Methyldopa 250 60 St. N2 zulasten der Techniker Krankenkasse vor. In allen Gesetzestexten wird immer auf die Packungsgrößenverordnung verwiesen – wir dürften nur eine N1-Packung abgeben. Jedoch gibt es von diesem Arzneimittel keine kleinere Packung.
Können wir die N2-Packung nun abgeben?
Wie ist bei einem Rezept über eine Jumbopackung vorzugehen?
Uns liegt ein E-Rezept über Fenistil Tropfen 100 ml PZN 03224792 vor. Im Handel ist nur eine N2 mit 20 ml, die große Packung trägt keine Normgröße.
Dürfen wir das Rezept auf 5 x N2 ändern oder muss die Praxis ein neues Rezept mit dieser Menge ausstellen?
Neu – CALOR-Liste 2026
Die neu veröffentlichte CALOR-Liste des Instituts für Allgemeinmedizin der Uniklinik Köln soll eine Grundlage für die Beratung und Versorgung im Umgang mit Arzneimitteln bei hohen Temperaturen bieten. Hintergrund sind die im Zuge des Klimawandels zunehmend häufiger auftretenden Hitzewellen und die damit verbundenen gesundheitlichen Folgen.
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.