Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
Sie haben einen DAP-Account, aber noch keine DAViD:
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Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Ist bei Arzneimitteln ein wirtschaftliches Zusammenfassen kleinerer Packungen erlaubt?
Wir haben ein Rezept über „3 x Simponi 50 mg N1 PZN 06926649“ erhalten. Alle Packungen wurden in einer Zeile verordnet. Dürfen wir statt 3 x N1 auch 1 x die N3 abgeben? Das wäre von der Zuzahlung her für den Versicherten günstiger und für die Krankenkasse ebenso.
Wie geht man mit Rabattvertrags- und Preisänderungen rund um einen Monatswechsel um?
Wir haben eine Frage bezüglich der Preisänderung zum jeweils Ersten eines Monats.
Kürzlich erhielten wir eine Retaxation, da wir zu Beginn eines Monats ein Medikament abgegeben haben, das zum Zeitpunkt des Einlösens des Rezeptes keinen Rabattvertrag hatte. Nach unserer Rückfrage wurde uns erklärt, dass für den Rabattvertrag der Tag des Einlösens maßgeblich sei, der Preis jedoch nach dem Tag der Abgabe berechnet werde.
Nun stellt sich für uns folgende Frage: Wie ist zu verfahren, wenn sich zum Monatsanfang sowohl der Preis als auch der Rabattvertrag ändern? Müsste dann nicht automatisch auch der zum Abgabetag gültige Rabattvertrag berücksichtigt werden?
Kann eine fehlende Versichertennummer zu einer Retaxation führen?
Uns werden öfter Rezepte aus der Notaufnahme vorgelegt, bei denen die Versichertennummer fehlt.
Wir stellen uns die Frage, ob wir solche Rezepte retaxsicher abrechnen können, und wenn ja, gilt das nur für Rezepte aus dem Notdienst oder auch für „normale“ Rezepte?
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.