Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
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Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Ist die Abgabe von 20 St. und 30 St. anstatt 50 St. erlaubt?
Dürfen wir, wenn wir keine 50er-Packung mit Metamizol bekommen, eine Packung mit 20 Stück und 30 Stück abgeben? Und wie kann ich das bei einem E-Rezept dokumentieren?
Ausweitung des Impfangebots in Apotheken
Wichtiger Schritt ist gemacht
Die Bundesapothekerkammer hat mit der Verabschiedung eines neuen Fortbildungscurriculums einen wichtigen Schritt für die Ausweitung des Impfangebots gemacht. Grundlage ist das im Mai 2026 beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das künftig Impfungen von Erwachsenen mit allen Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken ermöglichen soll. Apothekerinnen und Apotheker, die bereits gegen Grippe und COVID-19 impfen, benötigen dafür nur eine Ergänzungsschulung. Auch die Leitlinie zur Qualitätssicherung wurde entsprechend erweitert und berücksichtigt künftig weitere Nicht-Lebendimpfstoffe sowie die Einbindung weiteren pharmazeutischen Personals unter apothekerlicher Aufsicht.
Contramutan für ein Kind
Auf ein Kinderrezept zulasten der AOK Nordost wurde Contramutan Sirup 150 ml (PZN 16153036) verordnet. Unser Warenwirtschaftssystem gibt den folgenden Hinweis: „Nicht verordnungsfähig, zur vorliegenden Packungsgröße ist keine Normgröße hinterlegt. Eine Erstattung durch die GKV ist ausgeschlossen, wenn der Inhalt die höchste nach Packungsgrößenverordnung für das Arzneimittel zulässige Menge übersteigt.“
Kann das Arzneimittel als Kassenrezept abgerechnet werden?
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.