Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
Sie haben einen DAP-Account, aber noch keine DAViD:
Registrierung bei DAViD, anschließend einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
Sie haben keinen DAP-Account, aber bereits eine DAViD:
Sie müssen nichts weiter tun. Sie können sich mit Ihren DAViD-Login-Daten direkt auch bei DAP anmelden.
Sie haben weder einen DAP-Account noch eine DAViD:
Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Wie geht man mit Rabattvertrags- und Preisänderungen rund um einen Monatswechsel um?
Wir haben eine Frage bezüglich der Preisänderung zum jeweils Ersten eines Monats.
Kürzlich erhielten wir eine Retaxation, da wir zu Beginn eines Monats ein Medikament abgegeben haben, das zum Zeitpunkt des Einlösens des Rezeptes keinen Rabattvertrag hatte. Nach unserer Rückfrage wurde uns erklärt, dass für den Rabattvertrag der Tag des Einlösens maßgeblich sei, der Preis jedoch nach dem Tag der Abgabe berechnet werde.
Nun stellt sich für uns folgende Frage: Wie ist zu verfahren, wenn sich zum Monatsanfang sowohl der Preis als auch der Rabattvertrag ändern? Müsste dann nicht automatisch auch der zum Abgabetag gültige Rabattvertrag berücksichtigt werden?
Isotretinoin-Engpass – dürfen wir auseinzeln?
Durch die Lieferengpässe bei Isotretinoin können wir im Moment keine Packungen zu 30 Stück bekommen. Eine Verordnung der größeren Packung ist für Frauen im gebärfähigen Alter jedoch nicht zulässig.
Gibt es eine Möglichkeit, Betroffene trotzdem zu beliefern?
Dürfen wir Presinol 500 N3 auf Entlassrezept abgeben?
Uns liegt ein Entlassrezept mit „Presinol 500 mg N1“ zulasten der hkk vor. Dürfen wir in diesem Fall ohne Rezeptänderung eine N3-Packung abgeben? Wir denken, dass wir das Rezept ändern lassen müssen und dann unter Angabe der Sonder-PZN 06460731 die N3-Packung abgeben dürfen.
Sehen wir das richtig so?
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.