Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Da DiGA nicht nur nach Verordnung durch einen Arzt erstattet werden, sondern der Patient bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation auch selbst einen Antrag auf eine spezifische DiGA bei seiner gesetzlichen Krankenkasse stellen kann, ist ein Hinweis auf eine zur Erkrankung passenden DiGA durch die Apothekenmitarbeiter eine sinnvolle Ergänzung des Beratungsgesprächs. Das neue DAP Übersichtsposter zu DiGA unterstützt Sie in diesem Bereich. Auf dem Poster finden Sie beispielsweise den Weg der DiGA zum Patienten als bildliche Darstellung. Ebenso finden Sie hier Informationen zu einer Auswahl nützlicher Gesundheitsanwendungen, über die sich die Apothekenmitarbeiter vorab einen Überblick verschaffen können.