Unter allen registrierten Teilnehmern mit richtiger Antwort verlosen wir 10.000 DAPs!

Das Thema dieses Monats lautet:
Arzneimittel zulasten der BG nicht lieferbar

Ihnen wird am 1. Oktober eine Verordnung über 20 Tabletten eines Antibiotikums vorgelegt. Diese Packungsgröße und Wirkstärke ist von keinem Hersteller zu bekommen. Lediglich Packungen zu 10 Stück sind noch erhältlich. Die erleichterten Abgaberegeln bei Nichtlieferbarkeit, aufgrund derer sie stückeln dürfen, sind im SGB V geregelt, das bekanntlich nur für gesetzliche Krankenkassen gilt.

Wie verhalten Sie sich richtig?