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Das Thema dieses Monats lautet:
Mehrkosten – wann übernimmt die Krankenkasse?

Kennen Sie sich aus?

Um überhöhte Arzneimittelpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber 1989 erstmalig Arzneimittel mit denselben oder therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen zu sogenannten Festbetragsgruppen zusammengefasst und für diese Arzneimittelfestbeträge festgelegt. Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen im Regelfall übernehmen. Übersteigt ein Arzneimittelabgabepreis den Festbetrag, muss diese Differenz, die sogenannten Mehrkosten, vom Patienten gezahlt werden. Das gilt auch für Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, sowie für Kinder. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen die Kasse die Mehrkosten übernimmt. Auszugehen ist beim folgenden Monatsrätsel von einer alleinigen Lieferbarkeit des Originals Atozet. Achten Sie auch auf das Aut-idem-Kreuz und die unterschiedlichen Krankenkassen!

In welchem Fall übernimmt die Krankenkasse die anfallenden Mehrkosten?