Austauschregeln bei Nichtverfügbarkeit nach § 129 Abs. 2a SGB V (ALBVVG)

An der Handhabe von Nichtlieferbarkeiten hat sich mit Inkrafttreten des ALBVVG einiges geändert. Damit der Überblick behalten werden kann, wie Nichtlieferbarkeiten in verschiedenen Fällen zu handhaben sind, hat das DeutscheApothekenPortal Ihnen die untenstehende Arbeitshilfe erstellt.