Merkblatt Abgabe gestatteter Ware

Bei Versorgungsengpässen können  Bundesoberbehörden bzw. BfArM auf Basis des Arzneimittelgesetzes (AMG) Ausnahmegenehmigungen für das Inverkehrbringen von Ware erlauben, die unter normalen Umständen so nicht in Deutschland abgabefähig wäre. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Merkblatt.