Taxierung von Dronabinol in Zubereitungen – Ölige Lösung nach Anlage 10 Hilfstaxe
Die Ölige Dronabinol-Lösung 25 mg/ml nach NRF. 22.8. kann entweder als Herstellung aus der Substanz oder einem Konzentrat sowie als Abfüllung aus einer vorgefertigten Lösung abgerechnet werden. Die folgende Arbeitshilfe hilft Ihnen bei der richtigen Taxierung der Lösung bei Herstellung.