Arbeitshilfe Dokumentation und Aufbewahrungsfristen

Das Dokumentieren der Prüfung, Herstellung, Lagerung und Einfuhr von Arzneimitteln in Apotheken dient der Transparenz und lückenlosen Nachverfolgbarkeit und damit einer insgesamt höheren Arzneimittelsicherheit. Was wie lange aufzubewahren ist, wird größtenteils in § 22 ApBetrO festgelegt. Daneben müssen aber auch betäubungsmittelrechtliche Vorschriften und Bestimmungen des Chemikalienrechts sowie das Transfusionsgesetz berücksichtigt werden.

Eine detaillierte Übersicht der Aufbewahrungsfristen ist auf der neuen DAP Retax-Arbeitshilfe „Dokumentation und Aufbewahrungsfristen“ zu finden.