Arbeitshilfe BtM-Höchstmengen

In der BtMVV sind Höchstmengen definiert, die ein Arzt höchstens für einen Zeitraum von 30 Tagen für einen Patienten verordnen darf. Überschreitet ein Arzt die vorgegebenen Höchstmengen, so muss er dies auf dem BtM-Rezept durch den Buchstaben „A” kenntlich machen. Die folgende Arbeitshilfe bietet eine Übersicht der Höchstmengen für Betäubungsmittel.