Fortbildungszertifikat

Alles rund ums Fort­bildungs­zertifikat

Das bereits seit 2010 etablierte „Frei­willige Fort­bildungs­zertifikat“ für PTA hat mit der PTA-Reform eine neue Bedeutung und Wichtig­keit erlangt: So erfordert das selbst­ständige Aus­führen pharma­zeuti­scher Tätig­keiten und damit das Arbeiten „unter Ver­antwortung“ gemäß § 3 Abs. 5b Nr. 1b der ApBetrO un­ter anderem den Nach­weis über ein gültiges Fort­bildungs­zertifikat einer Apotheker­kammer.

Wie erhalte ich das Zertifikat?

Um das Fort­bildungs­zertifikat zu erhalten, müssen inner­halb von drei Jahren mindestens 100 Fort­bildungs­punkte gesammelt werden. Sobald genügend Punkte im vor­ge­gebenen Zeitraum erreicht wurden, ist es notwendig, das Zertifikat bei der jeweiligen Lan­des­apotheker­kammer zu beantragen. Hierfür sollten die Doku­mentations­bögen der zuständigen Kammer verwendet werden, welche auf den ent­sprechenden Internet­seiten verfügbar sind. Diese Bögen müssen ausge­füllt und ge­meinsam mit den Kopien der Teil­nah­me­bescheinigungen einge­reicht werden. Nachdem die Kammer die Unter­lagen über­prüft hat, wird das Fort­bil­dungs­zertifikat ausge­stellt.

Gut zu wissen

Die zuständige Kammer ist die­jenige des Ortes, an dem man arbeitet. Bei PTA, die in keinem Beschäftigungs­ver­hältnis stehen, ist der Wohn­sitz aus­schlag­gebend.

Die Gültig­keits­dauer des Fort­bildungs­zertifikats beträgt drei Jahre. Innerhalb dieses Zeit­raums können Sie durch die kontinuierliche Teil­nahme an weiteren Fort­bildungs­maß­nahmen erneut Punkte sammeln, um das Zertifikat nach Ablauf der Gültig­keit nicht zu verlieren. Das Zertifikat muss dann aber­mals beantragt werden.