Arbeitshilfe Entlassmanagement: abgabefähige Packungsgrößen

Im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V dürfen nur Packungen des kleinsten definierten Normbereichs oder kleinere Packungen zulasten der GKV abgegeben werden. Dass sich dies einfacher anhört, als es ist, zeigt die tägliche Praxis in der Apotheke. Das folgende Fließschema stellt dar, wie nach der aktuellen Vertragslage eine erstattungsfähige Packungsgröße ausgewählt werden kann.