Arbeitshilfe Akkreditierte Fortbildungsangebote für PTA

Das selbstständige Ausführen pharmazeuti­scher Tätigkeiten und damit das Arbeiten „unter Verantwortung“ erfordert seit Inkrafttreten des PTA-Reformgesetzes im Januar 2023 gemäß § 3 Abs. 5b Nr. 1b der Apothekenbetriebsordnung un­ter anderem, dass PTA über ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer verfügen. Die folgende DAP Arbeits­hilfe bietet eine Übersicht über die verschiedenen Ins­titutionen und Unternehmen, die akkreditierte Fort­bildungen für PTA anbieten, sowie Informationen zur Art der Fortbildungsangebote und Verlinkungen zum jeweiligen Angebot.