Arbeitshilfe Abgabe erstattungsfähiger Pflegehilfsmittel zum Verbrauch unter Beachtung der Qualitätskriterien

Unter bestimmten Voraussetzungen können Apotheken Pflegehilfsmittel zum Verbrauch an Versicherte der GKV abgeben und über die GKV abrechnen. Die folgende Arbeitshilfe erläutert am Beispiel der Flächen- und Händedesinfektion, was in der Apotheke zu beachten ist.