Hinweis

Der PZN-Checkplus berücksichtigt die Vorgaben des neuen Rahmenvertrags (gültig seit 01.07.2019).

Sollten Sie Fragen haben, die sich auf eine Zeit vor Inkrafttreten des neuen Rahmenvertags beziehen, können Sie die frühere Version des PZN-Checks nutzen.

Das kann der PZN-Checkplus

  • Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
  • Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
  • Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
  • Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen unter
    • Berücksichtigung des neuen Rahmenvertrags und
    • Berücksichtigung von Urteilen und Rechtsprechung zu Mehrfachverordnungen (insbesondere im Hinblick auf die Therapiehoheit des Arztes)