Arbeitshilfe Dringlichkeitsliste nach § 129 Abs. 2b SGB V

Treten bei Arzneimitteln der Dringlichkeitsliste, die für Kinder zulasten einer GKV verordnet wurden, Lieferengpässe auf, so hat die Apotheke hier erweiterte Austauschmöglichkeiten. Diese DAP Arbeitshilfe erläutert, was dabei zu beachten ist.