Arbeitshilfe T-Rezept-Dokumentation

Gemäß § 17 (6b) Apothekenbetriebsordnung müssen Apotheken die Abgabe und den Erwerb der teratogenen Stoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid dokumentieren. Es empfiehlt sich, die Aufzeichungen in Anlehnung an § 22 (1) ApBetrO bis zu einem Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums des abgegebenen Arzneimittels, aber nicht weniger als 5 Jahre aufzubewahren. Welche Angaben erforderlich sind, zeigt die folgende Arbeitshilfe.