Arztinformation Richtige BtM-Rezeptausstellung

Apotheken können aufgrund von BtM-Verordnungen retaxiert werden, wenn diese nicht den Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) entsprechen. Die Arztinformation soll Apotheken bei der Kommunikation mit dem Arzt bei fehlerhaft ausgestellten BtM-Verordnungen unterstützen.