Preisgünstige Importe nicht lieferbar – was ist abzugeben?

Wir haben heute eine Verordnung für einen Patienten über „Tioblis 10 mg/40 mg N3 100 FTA“ erhalten. Der Patient ist bei der IKK classic (IK 101500154) versichert. Es existiert kein Rabattvertrag. Somit stellt sich bei uns die Frage, welches Arzneimittel wir abgeben müssen, da die preisgünstigen Importe nicht lieferbar sind. Zusätzlich fragen wir uns, wonach preisgünstige Arzneimittel ausgewählt werden – nach VK- oder nach GKV-Preisen?

Antwort

Da neben Tioblis noch ein vergleichbares anderes Original (Atozet) im Handel ist und der Arzt kein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat, befindet man sich aufgrund des Co-Vertriebs im generischen Markt.

Kommt dort die Rabattartikelabgabe nicht zustande, stehen die vier preisgünstigsten Arzneimittel zur Auswahl:

Abb.: Preisgünstigste Arzneimittel zu Tioblis; Lauer-Taxe online, Stand 15.11.19

Der Preisvergleich findet anhand der um die gesetzlichen Rabatte bereinigten Preise statt. Dies ist in § 12 des Rahmenvertrags definiert:

12 Rahmenvertrag

„Ist eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Fertigarzneimittel nach § 11 nicht möglich, ist eines der vier preisgünstigsten Fertigarzneimittel abzugeben, das die Kriterien nach § 9 Absatz 3 erfüllt. Bei der Ermittlung des Preises einer Packung im Rahmen der Anwendung des Wirtschaftlichkeitsgebots sind sämtliche gesetzliche Rabatte zu berücksichtigen.“

Was unter gesetzlichen Rabatten zu verstehen ist, erläutert § 2 Rahmenvertrag:

2 Rahmenvertrag

„Gesetzliche Rabatte:

Gesetzliche Rabatte sind die im SGB V der Höhe nach festgelegten Rabatte. Dies sind mit Stand 01.01.2019 die Rabatte nach § 130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b SGB V.“

Die Apothekensoftwaresysteme können in der Regel diese Preise darstellen und zeigen auch die korrekten Artikel, die zur Abgabe zur Verfügung stehen, an.

Wenn keines der vier preisgünstigsten Arzneimittel lieferbar ist, können Sie laut § 14 Rahmenvertrag von der Abgaberangfolge abweichen und das nächstpreisgünstige Arzneimittel abgeben. Dies müssen Sie per Sonder-PZN auf dem Rezept dokumentieren und die Nichtverfügbarkeitsbelege des Großhandels archivieren.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung