DAP Lexikon

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Sonderkennzeichen / Sonder-PZN

In den Fällen, in denen keine spezifische PZN (Pharmazentralnummer) vergeben ist, sind die Sonderkennzeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V zu verwenden.

Beispiele: Rezepturen (09999011), einzeln importierte verschreibungspflichtige Arzneimittel (09999117)

Häufig findet das Sonderkennzeichen bzw. die Sonder-PZN „02567024“ Anwendung, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen die Faktoren für folgende Fälle:

  • Faktor 2: Rabattarzneimittel nicht lieferbar
  • Faktor 3: Vier preisgünstigste Arzneimittel ODER preisgünstige Importarzneimittel nicht lieferbar
  • Faktor 4: Rabattarzneimittel + vier preisgünstigste Arzneimittel nicht lieferbar ODER Rabattarzneimittel + preisgünstige Importarzneimittel nicht lieferbar
  • Faktor 5: Akutversorgung/Notdienst: Rabattarzneimittel nicht verfügbar
  • Faktor 6: Akutversorgung/Notdienst: Rabattarzneimittel + vier preisgünstigste Arzneimittel ODER Rabattarzneimittel + preisgünstige Importarzneimittel nicht verfügbar
  • Faktor 7: Wunscharzneimittel
  • Faktor 8: Sonstige / Pharmazeutische Bedenken bezüglich des Rabattarzneimittels
  • Faktor 9: Sonstige / Pharmazeutische Bedenken bezüglich des Rabattarzneimittels + den vier preisgünstigsten Arzneimitteln ODER bezüglich des Rabattarzneimittels + den preisgünstigen Importarzneimitteln