Original und Import über Festbetrag — Muss der Kunde Mehrkosten zahlen?

Uns liegt ein Rezept der Novitas BKK vor. Verordnet ist “Seroquel 25 mg 100 St. N3 PZN 01840185“. Das Aut-idem-Kreuz hat der Arzt gesetzt. Wir könnten den Import von kohlpharma bekommen, allerdings werden sowohl beim Original als auch bei den Importen Mehrkosten fällig. Rabattverträge gibt es nur für Generika. Was können bzw. müssen wir abgeben?

Antwort:

Der Arzt hat das Original-Präparat mit Aut-idem-Kreuz und unter Angabe der PZN verordnet. Damit wird der Austausch auf ein Generikum unterbunden. Sie können entweder das verordnete Original oder einen Import abgeben:

Somit muss der Patient in jedem Fall Mehrkosten tragen, da sowohl das Original als auch alle Importe den Festbetrag überschreiten und die Abgabe eines Generikums (Preis = Festbetrag oder darunter) durch das Aut-idem-Kreuz nicht möglich ist. Damit können Sie auch nicht auf einen Rabattartikel substituieren.

Falls der Kunde die Mehrkosten nicht bezahlen möchte, muss der Arzt das Aut-idem-Kreuz aufheben – dann können Sie ein mehrkostenfreies Rabattarzneimittel abgeben.

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