Wie wird nach den Coronaregeln eine Preisankerüberschreitung dokumentiert?

In der aktuellen Coronazeit stehen wir immer wieder vor dem Problem, dass wir nicht innerhalb des Preisankers abgeben können.

Wie rechtfertigen wir die Überschreitung des Preisankers nach SARS-CoV-2-AMVersVO?

Antwort

Ist eine Preis­anker­über­schreitung aufgrund eines dringenden Falls oder einer Nicht­liefer­barkeit notwendig, dann ist dies grund­sätzlich auch ohne Arzt­rück­sprache möglich – dies gilt unab­hängig von den Corona­sonder­regeln. Sie suchen Schritt für Schritt das nächst­preis­günstigste abgabe­fähige und liefer­bare Arznei­mittel aus und dokumentieren mit­hilfe der Sonder-PZN und des Faktors für Nicht­liefer­barkeit oder dringenden Fall die Über­schreitung. Nur falls der Preis­anker aufgrund von Pharmazeutischen Bedenken über­schritten werden muss, ist zusätzlich eine ärztliche Rück­sprache erforderlich.

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