Wie wird nach den Coronaregeln eine Preisankerüberschreitung dokumentiert?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
In der aktuellen Coronazeit stehen wir immer wieder vor dem Problem, dass wir nicht innerhalb des Preisankers abgeben können.
Wie rechtfertigen wir die Überschreitung des Preisankers nach SARS-CoV-2-AMVersVO?
Antwort
Ist eine Preisankerüberschreitung aufgrund eines dringenden Falls oder einer Nichtlieferbarkeit notwendig, dann ist dies grundsätzlich auch ohne Arztrücksprache möglich – dies gilt unabhängig von den Coronasonderregeln. Sie suchen Schritt für Schritt das nächstpreisgünstigste abgabefähige und lieferbare Arzneimittel aus und dokumentieren mithilfe der Sonder-PZN und des Faktors für Nichtlieferbarkeit oder dringenden Fall die Überschreitung. Nur falls der Preisanker aufgrund von Pharmazeutischen Bedenken überschritten werden muss, ist zusätzlich eine ärztliche Rücksprache erforderlich.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Preisanker“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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