Wie muss bei der Auswahl eines Imports vorgegangen werden?
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Uns ist leider immer noch etwas unklar zum neuen Rahmenvertrag. Dazu folgendes Beispiel: Auf dem Rezept ist „Trimbow 3 St.“ mit der PZN des Originals verordnet. Bei der Importsuche sind die preisgünstigen Importe nicht lieferbar. Rabattierte Artikel existieren nicht. Wenn man nun aber weiter auf den Button „Aut-idem-Suche“ drückt, zeigt die EDV sehr viele Importe an, welche zwar nur 0,02 Euro Unterschied zum Original haben, aber trotzdem unter die vier Preisgünstigsten fallen.
Bisher dachten wir, dass wir einfach das Original abgeben dürfen, da kein Import lieferbar ist, der unter die Reimportquote fällt. Aber wie sieht es mit den vier Preisgünstigsten aus? Müssen wir trotzdem einen Import abgeben?
Antwort
Da Trimbow dem importrelevanten Markt zugeordnet wird (zur Auswahl stehen nur das Original oder die zugehörigen Importe), spielen die vier Preisgünstigsten hier gar keine Rolle.
Man unterscheidet allgemein eine Abgabe preisgünstiger FAM nach § 12 Abs. 1 Rahmenvertrag und eine Abgabe gemäß § 13 (importrelevanter Markt).
12 Abs. 1 Rahmenvertrag
Abzugeben ist eines der vier preisgünstigsten AM. Der Preisanker ist folgendermaßen definiert: Das abzugebende AM darf nicht teurer sein als das verordnete. Das namentlich verordnete AM darf nur abgegeben werden, wenn es zu den vier preisgünstigsten gehört.
13 (importrelevanter Markt)
Abzugeben ist entweder das Original oder ein (preisgünstiger) Import. Das Einsparziel ist zu berücksichtigen, ebenso muss der Preisanker beachtet werden.
Im importrelevanten Markt dürfen Sie bis zur Preisgrenze, die durch die Verordnung gesetzt wird, alles abgeben. Dies erfolgt natürlich unter Beachtung Ihres persönlichen Einsparziels.
Da in diesem Fall kein Import preisgünstig ist und damit auch nichts für das Einsparziel getan wird, spricht nichts gegen die Abgabe des verordneten Originals. Rabattvertragsartikel müssen natürlich immer vorrangig abgegeben werden.
- DAP Arbeitshilfe „Import-Einsparziel“ (PDF)
- DAP Lexikon
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