DAP Lexikon

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Einsparziel

Das Einsparziel ist in § 13 Abs. 5 Rahmenvertrag festgelegt und bezieht sich auf die Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel. Die Apotheke muss mit der Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel ein Einsparziel von 2 % pro Quartal und Krankenkasse erreichen.

Das Einsparziel errechnet sich folgendermaßen:

Einsparziel = Summe der Einsparungen / theoretischer Umsatz

Der theoretische Umsatz wird berechnet, indem „alle Abgaben im importrelevanten Markt so bewertet werden, als wäre jeweils das Referenzarzneimittel abgegeben worden“ (vgl. § 13 Abs. 3 Rahmenvertrag).

Erreicht die Apotheke das Einsparziel nicht, wird ihr ein Malus von der Rechnung abgezogen. Übertrifft sie es hingegen, wird ihr ein Bonus gutgeschrieben, der mit eventuell folgenden Kürzungen verrechnet wird.

Im Sprechstundenbedarf müssen die Regelungen zum Einsparziel nicht beachtet werden.

Nach DAV-Kommentar zu § 13 Abs. 2 „führt das System des Einsparziels dazu, dass nicht bei jeder einzelnen Verordnung geprüft werden muss, ob ein preisgünstiger Import abgegeben werden muss.“ Und weiter: „Die Apotheke kann grundsätzlich selbst darüber entscheiden, mit welchen Importpräparaten sie den geforderten Umsatzanteil mit preisgünstigen Importen erzielt. Sie ist lediglich angehalten,  das insgesamt geforderte Einsparziel zu erreichen, wenn sie nicht Kürzungen der Rechnung in Kauf nehmen will.“