Wie ist mit dieser Verordnung über Blutzuckerteststreifen umzugehen?

Anhand der folgenden Verordnung ergeben sich für uns verschiedene Fragen:

Krankenkasse: AOK Plus (IK 107299005)
„Accu Check Aviva Testst - TTR (Reimport) 50 St.
Dosierung lt. Beilage“

Unsere Fragen dazu:
Muss bei Teststreifen/Medizinprodukten ein Reimport abgegeben werden, wenn der Arzt dies ausdrücklich aufschreibt? Würde sich daran etwas ändern, wenn der Arzt das Aut-idem-Kreuz setzt? Im obigen Beispiel fehlt die Diagnose – besteht hier ein Retaxrisiko?

Antwort

Für Blutzuckerteststreifen müssen keine Importquoten, wie im Rahmenvertrag vereinbart, erfüllt werden. Diese beziehen sich nur auf Arzneimittel. Für Teststreifen gibt es Vertragspreise, die abgerechnet werden dürfen. Allerdings haben einige Krankenkassen Quoten (keine Importquoten) eingeführt, nach denen die Apotheken einen festgelegten Prozentsatz an Teststreifen abgeben sollen, die einer definierten Preisgruppe angehören. Damit diese Quote erfüllt werden kann, darf die Apotheke den Patienten auf ein anderes Blutzuckermessgerät umstellen und für die damit verbundene Beratung eine Umstellungsgebühr veranschlagen.

Ob es eine solche Quote gibt und wie hoch diese für die jeweilige Preisgruppe ist, können Sie bei der jeweiligen Kasse bzw. im entsprechenden Liefervertrag erfahren. Dort stehen auch die weiteren Modalitäten, zum Beispiel wie hoch die Umstellungsgebühr ist, die abgerechnet werden darf und welche Sonder-PZN dafür angegeben werden muss.

Ein Aut-Idem-Kreuz würde eine solche Umstellung verhindern, nicht jedoch einen Austausch zwischen importierten und originalen Teststreifen des identischen Produktes. Eine Diagnose ist nur für Hilfsmittel notwendig. Teststreifen gehören jedoch in die Gruppe der Medizinprodukte, für die keine Diagnose erforderlich ist.

Beachten Sie zu diesem Thema auch die abgebildete DAP Arbeitshilfe. Diese bezieht sich speziell auf die Versorgung bei Ersatzkassen, da hier im Gegensatz zu den Primärkassen/Regionalkassen bundesweit einheitliche Regelungen gelten.

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