Rabattartikel wird nicht angezeigt – was muss abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgendes Rezept haben wir erhalten:
Krankenkasse: IKK classic (IK 107202793)
„09008256 Enbrel 50 mg Myclic Fertigp ILO 12 St. N3 1 x wö. sc“
Für den verordneten Artikel wird kein Rabattvertrag angezeigt, es gibt aber Reimporte. Muss nun bei der Abgabe des Originals eine Sonder-PZN (Nichtverfügbarkeit des Imports) auf das Rezept gedruckt werden?
Nach Rückfrage bei der IKK darf Enbrel gar nicht abgegeben werden, sondern das rabattierte Erelzi hätte Vorrang. Dies zeigt unsere EDV aber gar nicht an. Wer hat jetzt Recht?
Antwort
Enbrel ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel. Biologika dürfen nur ausgetauscht werden, wenn
- sie sich in den Ausgangsstoffen und im Herstellungsprozess nicht unterscheiden,
- sie in der Anlage 1 zum Rahmenvertrag als gegeneinander austauschbar gelistet sind und
- sie mit Bezug auf das biologische Bezugsarzneimittel zugelassen wurden
(das ist bei Importen der Fall).
Enbrel und Erelzi sind nach Anlage 1 des Rahmenvertrags nicht als austauschbar definiert und stehen auch nicht im Verhältnis Original/Import zueinander. Sie dürfen daher Enbrel nicht gegen Erelzi tauschen!
Ein Austausch auf einen Import, der als identisches Präparat gilt, ist möglich. Eine Importabgabe muss jedoch nicht stattfinden, sofern Sie ihre Importquote bei der IKK bereits erreicht haben. Falls Sie Ihre Importquote noch nicht erreicht haben, aber keiner der 15/15-Importe lieferbar ist, sollten Sie die entsprechende Sonder-PZN aufdrucken.
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