Ist innerhalb der vier preisgünstigsten Arzneimittel eine freie Auswahl erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt folgendes BtM-Rezept zulasten der AOK Bayern vor:
„Morphin Hexal 20 mg/ml 10 x 1 ml ILO“
Die Rabattarzneimittel sind zurzeit nicht lieferbar. Das verordnete Präparat von Hexal ist unter den vier preisgünstigsten Arzneimitteln und in unserer Apotheke vorrätig.
Dürfen wir dieses nun abgeben, wenn wir per Sonder-PZN die Nichtabgabe der Rabattarzneimittel begründen? Oder muss man auch unter den preisgünstigsten Mitteln noch das günstigste auswählen?
Antwort
Unter den vier preisgünstigsten Arzneimitteln im generischen Markt darf frei gewählt werden. Gehört das verordnete Arzneimittel jedoch zu den preisgünstigsten, dann darf das abzugebende Mittel nicht teurer als das verordnete sein („Preisanker“). Ein Arzneimittel mit gleichem Preis (nach Abzug der gesetzlichen Rabatte) darf noch abgegeben werden.
12 Abgabe preisgünstiger Fertigarzneimittel nach § 9 Absatz 2
(Generischer Markt ohne Rabattvertrag)
„Ist eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Fertigarzneimittel nach § 11 nicht möglich, ist eines der vier preisgünstigsten Fertigarzneimittel abzugeben, das die Kriterien nach § 9 Absatz 3 erfüllt. Bei der Ermittlung des Preises einer Packung im Rahmen der Anwendung des Wirtschaftlichkeitsgebots sind sämtliche gesetzliche Rabatte zu berücksichtigen. Sind Fertigarzneimittel nach Satz 1 nicht lieferfähig, hat die Apotheke das nächst preisgünstige, verfügbare Fertigarzneimittel abzugeben. Bei der Auswahl nach den Sätzen 1 bis 3 darf das abzugebende Fertigarzneimittel nicht teurer als das verordnete sein.“
Sie dürfen also, da die Rabattarzneimittel nicht verfügbar sind, in diesem Fall das verordnete BtM abgeben (oder ein günstigeres). Wie beschrieben müssen Sie aber die Nichtabgabe der Rabattarzneimittel begründen und dokumentieren: Dazu ist die Sonder-PZN mit passendem Faktor auf das Rezept zu drucken. Zusätzlich müssen Sie die Nichtverfügbarkeitsbelege des Großhandels archivieren.
- DAP Arbeitshilfe „Nichtverfügbarkeit“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung