Darf die verordnete Menge abgegeben werden?

Unsere Frage betrifft folgendes Rezept:
Krankenkasse: AOK Plus (IK 107299005)

„Maxim 0,03/2mg  63 St.
 Maxim 0,03/2mg  21 St.“

Vor beiden Zeilen steht ein Aut-idem-Kreuz.

Ist hier eine Stückelung erlaubt? Der Arzt möchte kein zweites Rezept ausstellen.

Antwort:

Für Maxim als orales Kontrazeptivum gelten die folgenden Normbereiche gemäß PackungsV:

Das bedeutet, dass die verordnete Menge von 1 x 63 + 1 x 21 Stück = 84 Stück zwischen dem N2- und dem N3-Bereich liegt. Da keine Packungsgröße mit 84 Stück im Handel ist, kann die Menge gemäß § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag wie verordnet abgegeben werden.

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