DAP Lexikon

Auf dieser Seite finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.

So gehen Sie vor: Suchen Sie einfach alphabetisch nach dem Begriff und klicken Sie diesen an – alle weiteren Informationen finden Sie dann auf der sich öffnenden Seite.

Normbereiche

Normbereiche orientieren sich auf Grundlage der Messzahlen an der Reichdauer der Therapie:

N1: Packungen für die Akuttherapie oder zur Therapieeinstellung
Behandlungsdauer von 10 Tagen Messzahl ± 20 %

N2: Packungen für die Dauertherapie
Behandlungsdauer von 30 Tagen Messzahl ± 10 %

N3: Packungen für die Dauertherapie
Behandlungsdauer von 100 Tagen Messzahl − 5 %

Nur Arzneimittel tragen Normkennzeichen.

Die Definition des N-Bereichs findet sich auch in § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags:

§ 2 Abs. 2 Rahmenvertrag:

„N-Bereich: Spannbreite nach § 1 Absatz 1a Satz 1 PackungsV innerhalb des jeweiligen Packungsgrößenkennzeichens ausgehend von der Messzahl gemäß den geltenden Anlagen zur Allgemeinen  Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5 PackungsV des DIMDI unter Anwendung der prozentualen Abweichung gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1, 2 und 3 PackungsV. (Ist z. B. die Messzahl N3 = 100, so beträgt die prozentuale Abweichung minus 5 %, daraus ergibt sich ein N-Bereich von 95–100 Stück.)“