Cannabinoid-Zubereitung: Hat die Apotheke eine Prüfpflicht, ob eine Genehmigung vorliegt?
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Wir erhalten immer wieder Verordnungen über Cannabinoid-haltige Zubereitungen (Abrechnungs-PZN 06460748).
Ist es richtig, dass wir als Apotheke uns bei der Krankenkasse vergewissern müssen, ob der Arzt die Kostenübernahme dort beantragt hat, oder können wir das Rezept ohne Nachforschungen diesbezüglich beliefern?
Für den Fall, dass keine Genehmigung vorliegt: Wird überhaupt die Apotheke retaxiert? Oder muss der Arzt dann mit einem Regress rechnen?
Antwort
Es ist sehr empfehlenswert, sich zu vergewissern, ob eine Genehmigung durch die Krankenkasse vorliegt. Bislang ist diesbezüglich unseres Wissens zwar keine Prüfpflicht in den Lieferverträgen vereinbart und die Ersatzkassen verzichten ausdrücklich auf eine solche Prüfpflicht, trotzdem gibt es aber bereits Retaxationen solcher Rezepte, die die Apotheken treffen (hier ein Beispiel: „Retaxationen bei nicht vorliegender Genehmigung für Cannabisverordnung“).
Und die Kürzung trifft, wie in diesem Beispiel beschrieben, offensichtlich die Apotheke und nicht den Arzt. Daher sollten Sie besonders bei Primärkassen das Vorliegen der Genehmigung prüfen.
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