Abgabe eines Importes mit abweichendem Namen möglich?
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Zulasten der Techniker Krankenkasse ist Zineryt 30 ml verordnet.
Dieses ist über unsere Großhändler nicht zu bekommen.
Kann ich ohne Rezeptänderung das ebenfalls angezeigte Reimport Erythromycin Kohlpharma (mit anderem Namen) retaxsicher abgeben?
Antwort:
Ja, Sie dürfen in diesem Fall auch den Import abgeben, denn dieser gilt in Bezug auf das Original rechtlich als das „Gleiche“.
Dafür müssen Importe und bezugnehmende Originale keinen identischen Namen tragen.
Nach Rahmenvertrag darf man, wenn kein Rabattvertrag besteht, immer das verordnete Produkt, eines der drei preisgünstigsten Alternativarzneimittel oder ein Importarzneimittel abgeben. Rahmenvertrag § 4 Abs. 4:
4 Abs. 4 Rahmenvertrag
„Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande, stehen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die drei preisgünstigsten Arzneimittel und im Falle der aut idem – Ersetzung zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel, soweit in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 1 nichts anderes vereinbart ist, oder ein importiertes Arzneimittel nach Maßgabe des § 5 zur Auswahl; zählt das verordnete Arzneimittel zu den drei preisgünstigsten Arzneimitteln, darf das ersetzende Arzneimittel nicht teurer als das namentlich verordnete sein.“
- DAP Arbeitshilfe „Original versus Import“
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