Rezepte vertragskonform beliefern – Retaxationen vorbeugen

Auch nach Inkraft­treten des ALBVVG im ver­gangenen Jahr erhalten Apotheken weiter­hin Retaxationen. Da diese natürlich mit Kosten, aber auch immer mit büro­kratischem Auf­wand ver­bunden sind, wenn man sie be­arbeitet und ggf. Ein­spruch ein­legen möchte, ist Vor­beugung die wirk­samste Maß­nahme dagegen.
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Daher stellen sich oft Fragen wie die folgenden:

  • Gibt es noch eine Nullretaxation, wenn ein Rabattvertragsartikel nicht abgegeben wird?
  • Wird retaxiert, wenn die Dosierung auf dem Rezept fehlt?
  • Droht eine Retax, wenn ein Medizinprodukt auf einem E-Rezept verordnet wird?
  • Wie muss die Dokumentation einer Nichtlieferbarkeit erfolgen, damit am Ende keine Retax folgt?

Wissen Sie auf alle Fragen die Antwort oder sind Sie bei dem ein oder anderen Thema unsicher?
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