Original, Importe, Generika und das Einsparziel

Offenbar bereitet der Vergleich zwischen Original und Importen weiterhin Probleme in Apotheken. Das zeigen viele Anfragen, die zu diesem Thema beim DeutschenApothekenPortal eingehen, und es gibt in diesem Bereich auch immer wieder Retaxationen. Heute möchten wir dazu eine interessante Anfrage vorstellen, die viele Dinge auf einmal beleuchtet: Rabattverträge, Auswahl zwischen Original und Importen, wenn auch noch Generika zur Auswahl stehen, sowie die Bedeutung des Einsparziels.

Im konkreten Fall ging es um eine Verordnung über „Exforge 5 mg/160 mg 98 St. Eurim PZN 01231799“ zulasten der BKK 24 (IK 102122660). Die Apotheke war sich unsicher bei der Abgabe: Grundsätzlich stehen hier das Original, verschiedene Importe und Generika zur Auswahl. Bei der vorliegenden Krankenkasse gab es ein rabattiertes Generikum (Amlodipin/Valsartan AL 5 mg/160 mg). Die Apotheke stellte sich nun die Frage, ob sie bei Abgabe des Rabattarzneimittels zusätzlich eine Sonder-PZN angeben muss, damit sich die Nichtabgabe des verordneten Imports nicht negativ auf das Einsparziel auswirkt.

Abgaberangfolge des Rahmenvertrags und verschiedene „Märkte“

Auch wenn sich im vorgestellten Fall viele Abgabeoptionen finden, ist die Vorgehensweise doch klar im Rahmenvertrag geregelt. Nach § 11 ist vorrangig ein Rabattarzneimittel abzugeben. Da hier ein Rabattarzneimittel zur Auswahl steht und nach Aussage der Apotheke auch kein Grund gegen diese Abgabe spricht, ist das rabattierte Generikum abzugeben.

Gäbe es kein Rabattarzneimittel, müsste man etwas genauer hinschauen: Grundsätzlich stehen Original, Importe und Generika zur Auswahl. Aufgrund dessen ist dann zur Abgabe § 12 (Abgabe preisgünstiger Fertigarzneimittel nach § 9 Abs. 2) relevant. Demnach müsste eines der vier preisgünstigsten Präparate abgegeben werden – hier wären dies vier Generika. Die Frage, ob es dann einen negativen Effekt auf das Einsparziel hat, ein Generikum statt eines Imports abzugeben, kann eindeutig verneint werden, denn das Einsparziel spielt nur im importrelevanten Markt eine Rolle. Der importrelevante Markt definiert sich nach § 13 Abs. 1 wie folgt:

13 Abgabe preisgünstiger Importe nach § 9 Absatz 1

„(1) Der import­relevante Markt besteht aus den Fertig­arznei­mitteln im Aus­wahl­bereich nach § 9 Absatz 1 (solitärer Markt) und aus Arznei­mitteln nach § 9 Absatz 2 Satz 2 (Mehr­fach­vertrieb), bei denen die Abgabe eines rabat­tierten Fertig­arznei­mittels nach § 11 nicht möglich ist.“

Das Einsparziel ist also nur dann zu berücksichtigen, wenn die Apotheke nur die Auswahl zwischen Original(en) und Importen hat. Da im beschriebenen Fall auch Generika zur Auswahl stehen, handelt es sich nicht um eine Abgabe im importrelevanten Markt.

Damit klärt sich also auch diese Frage der Apotheke: Es muss keine Sonder-PZN auf dem Rezept angegeben werden, wenn statt des verordneten Imports das rabattierte Generikum abgegeben wird.

Szenario mit Aut-idem-Kreuz ohne Rabattverträge

Um eine Abgabe im importrelevanten Markt würde es sich handeln, wenn der genannte Exforge-Import mit Aut-idem-Kreuz verordnet wäre und es keine Rabattvertragsartikel gäbe. Durch das Kreuz würde ein Austausch auf die Generika unterbunden, damit bestünde nur die Auswahl zwischen Original und Importen. Auch hier wollen wir einen kurzen Blick darauf werfen, was in diesem Szenario relevant wäre.

Nach § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag müssten dann folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die Abgabe preisgünstiger Importe hat Vorrang, um das Einsparziel der Apotheke zu erreichen.
  • Das abzugebende Präparat darf nicht teurer sein als das verordnete.
  • Entstehen für zur Auswahl stehende Arzneimittel Mehrkosten, so ist das Arzneimittel auszuwählen, das die geringsten Mehrkosten verursacht.

Die Austauschsituation zwischen dem verordneten Exforge-Import und den im importrelevanten Markt zur Auswahl stehenden weiteren Importen und dem Original stellt sich folgendermaßen dar:

  • Es gibt keine Importe, die den geforderten Preisabstand zum Original erfüllen, um als preisgünstig zu gelten. Daher könnte selbst bei einer Verordnung mit Aut-idem-Kreuz und demnach einer Abgabe im importrelevanten Markt kein Vorteil für das Einsparziel erreicht werden.
  • Das Original ist im Vergleichs-VK teurer als der verordnete Import – damit müssten für eine Abgabe des Originals der Preisanker überschritten und die Gründe dafür auf dem Rezept dokumentiert werden.
  • In diesem Fall wären auch die Mehrkosten zu beachten: In der Original/Import-Gruppe überschreiten fast alle Präparate den Festbetrag. Die Apotheke müsste also dann vorzugsweise das einzige aufzahlungsfreie Präparat (Copalia von Emra) abgeben. Wäre dieses nicht verfügbar, müsste Schritt für Schritt geprüft werden, welches Arzneimittel der Original/Import-Gruppe mit den wenigsten Mehrkosten für den Patienten verbunden ist.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung