„Nicht plausible Abrechnung“ nicht plausibel retaxiert

Ausgehend von der ursprünglichen Bedeutung des lateinischen Adjektivs „plausibilis“ ist die nachfolgende Retaxation weder einleuchtend und nachvollziehbar noch überzeugend oder verständlich. Schon gar nicht ist sie „plausibilis“ im Sinne von „beifallswürdig“. Ganz im Gegenteil ist es schlicht und ergreifend nicht akzeptabel, wenn eine Apotheke Zeit und Geld verschwenden muss, um die nachfolgende Retaxation einer angeblich „nicht plausiblen Abrechnung“ nachvollziehen zu können:

Krankenkasse: pronova BKK, IK 106492393
Verordnet:Procoralan 5 mg Filmtabl. Kohlpharma FTA N3 98 St.
Losartan AL 50 mg FTA N3 98 St.
Abgabedatum:05.02.18

Die nachträgliche Recherche der Apotheke ergab, dass die beiden abgegebenen Präparate am Abgabetag für die Krankenkasse rabattiert waren (erkennbar am roten %-Symbol):

Und auch sonst konnte die retaxierte Apotheke keinen Grund erkennen, weshalb ihr die Erstattung ihrer Versorgung in Höhe von 149,58 Euro verweigert wurde:

Gleichwohl war die Abrechnungsstelle der Meinung, dass die Abrechnung der Apotheke „nicht plausibel“ war und kürzte die Erstattung auf „Null“:

Auch die Kollegen/innen des DAP Forums konnten in der Diskussion mit der betroffenen Apotheke keinen „Abgabefehler“ entdecken.

Obwohl die Apotheken selbstverständlich stets bemüht sind, fleißige „Retax-Mitarbeiter“ nicht unnötig mit Rückfragen von ihrer Arbeit abzuhalten, ließ sich in diesem Fall eine Rückfrage leider nicht vermeiden, da die eigene „Detektivarbeit“ nicht erfolgreich war.

Schließlich konnte die Apotheke ihren Kollegen/innen im Forum die Lösung des „Retax-Rätsels“ mitteilen: Das Rezept wurde von der Arztpraxis nochmals als „Duplikat“ ausgestellt, obwohl das „erste“ Rezept gar nicht verloren wurde. Daher erfolgte versehentlich eine Doppelabrechnung.

Die Diskussion im Forum zeigte, dass es durchaus vermeidbar wäre, die retaxierten Apotheken „im Trüben fischen“ zu lassen. Bei der AOK Niedersachsen wird in solchen Fällen zum Beispiel im Retaxschreiben auf ein gleichlautendes, tagesgleiches Rezept hingewiesen und für beide Rezepte das Image angezeigt.

Ich denke, es darf im künftigen Rahmenvertrag nicht nur Pflichten und Sanktionen für uns Apotheken geben, sondern auch die Retaxationen der Kassen sollten künftig gewissen Vorgaben genügen müssen. Was spricht zum Beispiel dagegen, das lobenswerte Vorgehen der AOK Niedersachsen bei Retaxationen für alle GKV-Kassen verbindlich zu machen? Unsere Arbeitszeit kostet ja auch Geld und es ist nicht akzeptabel, wenn eine Retax nicht nachvollziehbar begründet wird.

Apotheker Dieter Drinhaus, DAP Forum

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