Homöopathie als Kassenleistung – fast zwei Drittel sind für Streichung

Aktuell erstatten viele Krankenkassen Homöopathika als freiwillige Satzungsleistung. 2021 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen rund 22 Millionen Euro für homöopathische und anthroposophische Präparate ausgegeben.1

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant nun, Homöopathika auch als Satzungsleistung der Krankenkassen zu streichen. Aus Sicht des Ministers sei die Homöopathie eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstands bringe. Eine solche Leistung solle auch nicht bezahlt werden.1

Eine Umfrage des DeutschenArztPortals2 (n = 951) hat ergeben, dass fast zwei Drittel der befragten Ärztinnen und Ärzte für eine Abschaffung von Homöo­pathika als Kassen­leistung sind, während ca. ein Drittel diese Streichung nicht befür­worten würde.

Umfrage des DeutschenArztPortals: „Sollen Homöopathika als Kassenleistung gestrichen werden?“

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