Aut-simile-Substitution: AMK stellt Äquivalenzdosistabellen

Die SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung ermöglicht es Apotheken, das verordnete Mittel in Rück­sprache mit dem Arzt „aut simile“ auszutauschen, wenn ein wirk­stoff­gleiches Arznei­mittel nicht vorrätig und nicht lieferbar ist. Für öffentliche Apotheken ist die Aut-simile-Substitution in diesem Umfang neu, da es bei der Rezept­belieferung üblicher­weise um die Abgabe des Gleichen („aut idem“) geht. Die Arznei­mittel­kommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellt nun Äquivalenz­dosis­tabellen für verschiedene Wirkstoff­klassen zur Verfügung.

Damit ein Patient möglichst reibungslos auf einen anderen Wirkstoff der gleichen Klasse umgestellt werden kann, ist die Ermittlung der Äquivalenzdosis erforderlich. Hierbei unterstützen bereits existierende Vergleichstabellen zu Wirkstoffklassen.

Die AMK stellt aktuell Äquivalenzdosistabellen zu

  • ACE-Hemmern,
  • Angiotensin-II-Rezeptorenblockern (Sartane),
  • inhalativen Kortikosteroiden,
  • Protonenpumpeninhibitoren und
  • Triptanen zur Verfügung.

Es sollen noch weitere Tabellen folgen.

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