Wie viele BtM dürfen auf einem BtM-Rezept verordnet werden?

Wir erhalten aus einer Praxis regelmäßig BtM-Rezepte für einen Patienten, der auf Medikinet adult 10 mg und 5 mg eingestellt ist. Bis jetzt hat die Praxis immer zwei identische Rezepte mit je einer Packung jeder Stärke ausgestellt. Auf Nachfrage, ob sie nicht beides auf ein Rezept schreiben könnten (wir hatten Sorge wegen einer „Doppelverordnung“), bekamen wir die Info, dass dies nicht erlaubt sei. Nun haben wir allerdings ein BtM-Rezept vorliegen, auf dem je zweimal Medikinet adult 10 mg und Medikinet adult 5 mg verordnet ist – also doch alle Packungen beider Stärken auf einem Rezept. Wie ist es denn nun korrekt?

Antwort

Die Arztpraxis war möglicherweise zunächst noch auf dem Stand des alten Rahmenvertrags, nach dem keine Mengen oberhalb der Nmax, die kein Vielfaches der Nmax waren, verordnet werden durften. Der definierte Nmax-Bereich für Methylphenidat geht bis 100 St. und würde mit der Menge von 2 x 52 St. N2 bereits überschritten. Diese Regelung findet man jedoch im aktuellen Rahmenvertrag vom 01.07.2019 nicht mehr. Nun darf nach § 8 Rahmenvertrag die jeweils verordnete Anzahl an Packungen beliefert werden:

8 Abs. 1 Packungsgrößen

„Enthält eine Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

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