Wie sollte man Pharmazeutische Bedenken bei Biologicals formulieren?
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Folgende Frage stellt sich uns in Bezug auf den Austausch von Biologicals, speziell die Insuline betreffend:
Verordnet wurde „Actrapid FlexPen 5 x 3 ml (PZN 0536752)“ zulasten der KKH (IK 103475501).
Es existiert hierzu ein Rabattvertrag über z. B. „Insuman Rapid 100 I.E./ml (PZN 01483785)“.
Nachdem ein Austausch von Biologicals nur für Präparate vorgesehen ist, die in der Anlage 1 des Rahmenvertrages aufgeführt sind, kommt ein Austausch von Insulinen nicht in Frage. Außerdem ist die Herstellung dieser Insuline nicht identisch, daher sind sie nicht als Bioidenticals einzustufen.
Wie lassen sich nun die Pharmazeutischen Bedenken für den Nichtaustausch gegen den Rabattvertrag auf dem Rezept am besten formulieren?
Antwort
Sie haben schon alle Gründe genannt, die einen Austausch des verordneten Insulins gegen das Rabattarzneimittel verbieten:
- Es handelt sich nicht um Bioidenticals (also Biologicals, die unter identischen Ausgangsbedingungen hergestellt werden).
- Es ist keine Austauschbarkeit nach Anlage 1 des Rahmenvertrags gegeben.
Dementsprechend sollte ein Austausch auch nicht von Ihrer EDV dargestellt werden – das Rabattarzneimittel haben Sie vermutlich über eine Wirkstoffsuche gefunden?
In diesem Fall kann daher nur das verordnete Präparat abgegeben werden. Eine Begründung des Nichtaustausches oder Pharmazeutische Bedenken brauchen Sie hier nicht zusätzlich anzugeben.
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