Wie kann man Fehldrucke korrigieren?

Wir haben immer mal wieder Fehldrucke bei der Rezeptbedruckung.

Ist es erlaubt, auf einem bereits bedruckten Rezept einen falschen Faktor mit Tipp-Ex auszuradieren und handschriftlich auszubessern, oder muss das gesamte Rezept neu bedruckt werden?

Antwort

Für die Korrektur von falsch bedruckten Rezepten gibt es klare Vorgaben nach der Technischen Anlage 2, Abschnitt 1.13 (Verwendung von Aufklebern). Sie müssen die dafür vorgesehenen Klebeetiketten benutzen, damit den Fehler überkleben und das Rezept anschließend neu bedrucken. Das Klebeetikett muss überlappend vom Apotheker abgezeichnet werden.

1.13 Verwendung von Aufklebern

„In den Fällen einer

a. notwendigen Korrektur einer Fehlbedruckung im so genannten Apothekenfeld (zum Apothekenfeld siehe ‚Verbindliches Muster‘ im Anhang) oder

b. Abgabe von parenteralen Zubereitungen nach Ziffer 4.14 der Technischen Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V

kann die Apotheke das Apothekenfeld der Vorderseite des Verordnungsblattes mit einem Aufkleber-Etikett überdecken. Der Aufkleber ist von der Apotheke unten rechts über die Ecke des Aufklebers und gleichzeitig auf das Verordnungsblatt gehend zu signieren (Handzeichen).

Im Falle einer Verwendung nach Satz 1 Buchstabe b. wird der Aufkleber durch den Hash-Wert elektronisch signiert. Es sind ausschließlich Aufkleber zu verwenden, die sich aufgrund ihrer Klebeeigenschaft untrennbar mit dem Verordnungsblatt verbinden und den Abmessungen der Felder nach dem Vordruckmuster 16 gemäß Anhang zu dieser Anlage entsprechen. […]“

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