Wie ist ein Austausch bei einem Präparat der Substitutionsausschlussliste auf ein Präparat mit anderer DRF zu bewerten?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zur Substitutionsausschlussliste: Auf dieser ist beschrieben, dass unter anderem folgende Präparate nicht ausgetauscht werden dürfen.
„Valproinsäure, auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kombination mit Natriumvalproat (Retardtabletten)“.
Demnach dürfen Orfiril RET nicht ausgetauscht werden. Was ist aber mit „ORFIRIL LONG 300 MG REK 100 Stück (PZN 08718932)“?
Dürfte diese Darreichungsform (Retardkapseln) dann ausgetauscht werden, beispielsweise in „VALPROAT RATIO CHR 300 RET (PZN 09544813)“?
Antwort
Die Substitutionsausschlussliste bezieht sich immer auf einen Wirkstoff in Kombination mit einer bestimmten Darreichungsform.
Im Fall von Valproinsäure dürfen Retardtabletten nicht ausgetauscht werden:
VALPROAT RATIO CHR 300 RET (PZN 09544813) und alle anderen Retardtabletten mit dem Wirkstoff Valproinsäure dürfen daher nicht ausgetauscht werden.
Orfiril long sind als Retardkapseln im Handel, sodass diese nicht unter den Substitutionsausschluss fallen. Da sie aber die einzigen Retardkapseln im Markt sind und es für Valproinsäure keine austauschbaren Darreichungsformen gibt, können diese ebenfalls nicht ausgetauscht werden.
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