Wie gehen wir mit der Dosierung 0–0–0–0 um?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Die auf Rezepten angegebenen Dosierungen werfen bei uns oft Fragen auf. Dazu nur ein Beispiel: >>0–0–0–0<<.
Wie gehen wir damit um?
Antwort
Prinzipiell sollte die Dosierung ja auf dem Rezept angegeben werden, um die Beratung der Apotheke zu erleichtern bzw. zu verdeutlichen, dass der Patient über die Dosierung Bescheid weiß und solche Rückfragen an den Arzt überflüssig machen.
Angaben wie die von Ihnen genannte führen dieses Ziel ad absurdum. Hier bleibt Ihnen nichts anderes, als die Dosierung doch beim Arzt zu erfragen. Das Kürzel „Dj“ darf nur der Arzt aufbringen, daher sollten Sie eine konkrete Dosierung angeben oder den Hinweis, dass dem Patienten die Dosierung beispielsweise als Merkblatt ausgedruckt wurde. Die Änderungen auf dem Rezept müssen Sie dann natürlich mit Datum und Kürzel abzeichnen.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „FAQ Dosierungsanweisung auf dem Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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