Wie gehen wir bei einem Entlass­rezept über eine N3 vor?

Wir haben ein Entlass­rezept aus einer Klinik erhalten, auf dem Metamizol AbZ 50 St. N3 PZN 09436064 (ohne Aut-idem-Kreuz) verordnet ist. Dies ist von der Firma AbZ die einzige am Markt befind­liche Packungs­größe. Andere Medika­mente auf dem­selben Rezept waren jeweils als N1 verordnet.

Wenn man nun das ver­ordnete Metamizol-Präparat in die EDV ein­gibt, zeigt die Rabatt­vertrags­suche folge­richtig andere N3-Packungen, die rabat­tiert sind.

Nun unsere Frage: Ist in diesem speziellen Fall die Abgabe einer N3-Packung auf Entlass­rezept erlaubt, da ja als Ausgangs­punkt die verordnete Firma nichts anderes an­bietet, oder muss auch hier eine N1 abge­geben werden?

Antwort

Zwar mag es von AbZ keine kleinere Packungs­größe geben, jedoch sind einige andere Novaminsulfon-Präparate in einer N1, sowohl unter dem Namen Metamizol als auch unter dem Namen Novaminsulfon, im Markt. Es gibt in diesem Fall nicht die Möglichkeit, über die Auswahl einer Firma, die keine N1 anbietet, eine größere Packungs­größe zu verordnen – diesen Fall sieht das Entlass­management nicht vor. Es darf jeweils nur eine N1 und nur in Aus­nahme­fällen (wenn der kleinste N-Bereich gemäß PackungsV nicht definiert ist) die nächst­größere Norm­größe verordnet werden. Sie als Apotheke sind ver­pflichtet, die Verordnung auf eine N1 zu kürzen, wenn mehr ver­ordnet wurde. Auch ein Aut-idem-Kreuz erlaubt nicht die Verordnung einer größeren Menge.

Für Ihren konkreten Fall müssen Sie die verordnete Menge auf eine 10er-Packung kürzen – am besten wählen Sie dann direkt die Firma des Rabatt­partners.

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