Welcher Rabattpartner ist hier abzugeben?

Verordnet ist „Momegalen Sal N1 20 g“ zulasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (IK 107310373).

Als Rabattpartner werden dazu das Momegalen-Präparat mit 20 g, aber auch das mit 30 g (ebenfalls N1) angezeigt. Beide Präparate haben die Darreichungs­­form „Salbe“.

Gibt es eine Vorgabe, was wir jetzt abgeben müssen?

Antwort

Für die korrekte Auswahl preisgünstiger (Rabatt-)Arzneimittel ist § 4 des Rahmen­vertrags maßgeblich:

4 Auswahl preisgünstiger Arzneimittel

„(1) Hat der Vertragsarzt ein Arzneimittel
– nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder
– die Ersetzung eines unter seinem Produktnamen verordneten Fertigarzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen (aut idem), hat die Apotheke unter folgenden Voraussetzungen ein der Verordnung entsprechendes Fertigarzneimittel auszuwählen und nach den Vorgaben der Absätze 2 bis 4 abzugeben und zu berechnen
a) gleicher Wirkstoff
b) identische Wirkstärke,
c) identische Packungsgröße,
als identisch gelten auch Packungsgrößen, die nach der geltenden Fassung der Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 4 SGB V (Packungsgrößenverordnung) dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zuzuordnen sind.
d) gleiche oder austauschbare Darreichungsform,
e) Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet“

Demnach gelten also Packungsgrößen, die das gleiche N-Kennzeichen haben, unabhängig vom tatsächlichen Inhalt als gleich und können gegeneinander ausgetauscht werden. Da der Arzt in Ihrem Fall die 20g-Packung verordnet hat und diese auch rabattiert ist, können Sie bei der verordneten Menge bleiben. Wäre dagegen nur die 30g-Packung rabattiert, so wären Sie verpflichtet, diese Menge abzugeben.

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