Welcher Rabattartikel ist abzugeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Dieses Rezept haben wir erhalten:
Krankenkasse: AOK Rheinland (IK 104212505)
„3 x Vfend 50 mg FTA N1 30 St. Menge ärztl. begründet“
Was dürfen wir hier abgeben? Sowohl das verordnete Original als auch verschiedene Voriconazol-Generika sind rabattiert, der Kunde möchte unbedingt Vfend haben, da er es bisher immer hatte.
Besteht die Gefahr, dass uns eine Differenz retaxiert wird, wenn wir einen teureren Rabattartikel abgeben?
Antwort:
Unter mehreren Rabattarzneimitteln darf die Apotheke frei wählen. Das bestimmt § 4 (2) des Rahmenvertrags:
„Treffen die Voraussetzungen nach Satz 1 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Arzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen frei wählen.“
Da die Höhe der gewährten Rabatte nicht öffentlich zugänglich ist, können Sie auch nicht beurteilen, welcher Rabattartikel der wirtschaftlichste für die Kasse ist. Die Abgabe eines Rabattartikels gilt immer als wirtschaftliche Abgabeoption für die Krankenkasse.
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