Welche Stückelung ist wirtschaftlich?

Wir haben ein Rezept zulasten der IKK Nord (IK 100202549) erhalten, auf dem „Lamotrigin Hexal 25 mg TRT 50 St 3x N1“ verordnet ist.

Dürfen wir darauf einmal 100 Tabletten und einmal 50 Tabletten gemäß Rabattvertrag beliefern?

Antwort

Zunächst muss anhand der PackungsV geprüft werden, ob die verordnete Menge oberhalb oder unterhalb von Nmax liegt:

Die Gesamtmenge von 150 Stück liegt zwischen dem N2- und N3-Bereich, damit ist eine Stückelung erlaubt (da auch keine Packungsgröße mit genau dieser Menge im Handel ist). Dann muss eine Stückelung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen werden, es muss also bevorzugt mit rabattierten Präparaten gestückelt werden. Rabattiert wären bei der vorliegenden Krankenkasse sowohl die 50er-Packung als auch die 100er-Packung von Aristo, daher müssen Sie in jedem Fall diese Firma wählen. Falls Sie dies nicht tun, müssen Sie den Grund auf dem Rezept dokumentieren, zum Beispiel bei Akutversorgung oder pharmazeutischen Bedenken. Leider kann man die rabattierten Preise in der EDV nicht erkennen, daher ist nicht zu beurteilen, ob die Abgabe von 3 x 50 Stück oder von 1 x 100 Stück plus 1 x 50 Stück wirtschaftlicher ist. Aber nach Vergleich der normalen VK darf man wohl davon ausgehen, dass letztere Variante die günstigere ist.

Daher spricht nichts dagegen, dass Sie wie vorgeschlagen einmal 100 Stück und einmal 50 Stück des Rabattpartners abgeben.

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