Welche Höchstmenge darf von L-Polamidon verordnet werden?

Wir haben eine Patientin, die L-Polamidon Tropfen (PZN 07480204) 5 x 20 ml zur Schmerztherapie bekommt. Sie erhält alle 8 Stunden 10 ml.

Was wäre nun die höchste plausible bzw. erlaubte Verschreibungsmenge (die Höchstmenge) auf einem Rezept? Denn mit einer Packung kommt die Patientin ja gerade einmal drei Tage aus.

Antwort

Die Verschreibungshöchstmengen für Levomethadon-HCl liegen für einen Arzt nach § 2 BtMVV innerhalb von 30 Tagen bei 1800 mg. Der Arzt kann diese Höchstmengen überschreiten, muss dann jedoch das Rezept mit dem Buchstaben „A“ kennzeichnen.
1 ml L-Polamidon entspricht 5 mg Levomethadon, in einer Flasche zu 20 ml sind demnach 100 mg enthalten und in der N3-Packung zu 5 x 20 ml 500 mg. Der Arzt kann demnach drei N3-Packungen ohne weitere Kennzeichnung verordnen. Ein Rezept über die vierte N3-Packung L-Polamidon 5 x 20 ml müsste bereits mit einem „A“ gekennzeichnet werden.

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