Welche Abgabe ist hier die wirtschaftlichste?

Eine Augenarztpraxis in der Nähe unserer Apotheke verordnet häufig Gentamicin POS Augentropfen und -salbe, jeweils als Einzelpackungen, obwohl es theoretisch auch eine Kombipackung gibt. Grundsätzlich wäre die Kombipackung nach unserer Ansicht wirtschaftlicher.

Doch wie ist vorzugehen, wenn es zu einem der Einzelpräparate (oder zu beiden) Rabattverträge gibt? Beispiel wäre die AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505): Hier wären sowohl die Salbe also auch die Tropfen von Gent Ophtal unter Rabattvertrag. Eine Kombipackung von Gent Ophtal gibt es aber nicht.

Nun die Frage:

Müssen wir jeweils gegen den Rabattpartner austauschen mit der Konsequenz, dass der Kunde zweimal die Zuzahlung zu leisten hat oder kann bzw. muss das Kombipräparat ohne Rabattvertrag abgegeben werden?

Antwort

Die Frage, ob die Abgabe der rabattierten Präparate wirtschaftlicher ist als die Abgabe einer unrabattierten Kombipackung, ist schwer zu beurteilen, da man die Preise der Rabattarzneimittel nicht kennt.

Verordnet der Arzt die Arzneimittel als Einzelpräparate und gibt es dazu Rabattarzneimittel, sollten Sie die Rabattarzneimittel auch abgeben.

Ist kein Rabattvertrag zu beachten, dann empfehlen wir die Abgabe der jeweiligen Kombipackung.

Falls Sie dem Patienten die doppelte Zuzahlung ersparen wollen, so könnten Sie beim Arzt fragen, ob er direkt die Kombipackung verordnen kann. Dann müssten Sie auch von dieser bei der Suche nach Rabattverträgen ausgehen und bekämen, in Ihrem genannten Fall, kein entsprechendes rabattiertes Kombipräparat angezeigt.

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