Welche Abgabe ist bei diesem Movicol-Rezept wirtschaftlich?

Uns liegt eine Verordnung über „3 x Movicol Beutel 50 Stück, Norgine“ zulasten der IKK Classic (IK 108001963) vor. Es ist also das Medizinprodukt verordnet. Nach unserer Ansicht können Mehrfachverordnungen von Medizinprodukten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit beliefert werden. Nun stellt sich hier die Frage, ob 3 x 50 St. abgegeben werden müssen (Preis 113,46 €) oder eine Stückelung mit 1 x 100 St. plus 1 x 50 St. erlaubt ist (Preis 108,33 €), da diese wirtschaftlicher ist. Oder brauchen wir eine neue Verordnung über 1 x 100 St. und 1 x 50 St., um diese Menge beliefern zu können?

Antwort

Nach § 12 SGB V sind Apotheker grundsätzlich zur wirtschaftlichen Abgabe verpflichtet.

12 Wirtschaftlichkeitsgebot

„(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Daher ist zu empfehlen, diese Verordnung mit einer 100er- und einer 50er-Packung zu beliefern.

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