Welche Abgabe ist bei diesem Movicol-Rezept wirtschaftlich?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über „3 x Movicol Beutel 50 Stück, Norgine“ zulasten der IKK Classic (IK 108001963) vor. Es ist also das Medizinprodukt verordnet. Nach unserer Ansicht können Mehrfachverordnungen von Medizinprodukten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit beliefert werden. Nun stellt sich hier die Frage, ob 3 x 50 St. abgegeben werden müssen (Preis 113,46 €) oder eine Stückelung mit 1 x 100 St. plus 1 x 50 St. erlaubt ist (Preis 108,33 €), da diese wirtschaftlicher ist. Oder brauchen wir eine neue Verordnung über 1 x 100 St. und 1 x 50 St., um diese Menge beliefern zu können?
Antwort
Nach § 12 SGB V sind Apotheker grundsätzlich zur wirtschaftlichen Abgabe verpflichtet.
12 Wirtschaftlichkeitsgebot
„(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Daher ist zu empfehlen, diese Verordnung mit einer 100er- und einer 50er-Packung zu beliefern.
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung