Was ist wirtschaftlicher: 1 x N3 oder 2 x N2?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgendes Rezept erhalten:
Krankenkasse: DAK Gesundheit (IK 105167990)
Verordnet: „2 x Metex Pen 15 mg Fertigpen N2 6 St. !!“
Dürfen wir hier 2 x 6 Stück abgeben oder müssen wir 1 x die 12er-Packung abgeben?
Antwort
Da eine Packung der verordneten Gesamtmenge (12 St. N3) im Handel ist und diese zudem auch wirtschaftlicher ist, sollten Sie die große Packung abgeben.
Grundlage dafür ist das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V:
12 SGB V – Wirtschaftlichkeitsgebot
„(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Zwei Dinge sollten aber ebenfalls berücksichtigt werden:
- Rabattverträge: Wenn bei einer Krankenkasse die beiden N2-Packungen rabattiert wären, die große N3-Packung aber nicht, dann wäre die Abgabe der Rabattarzneimittel wirtschaftlicher für die Krankenkasse als die Abgabe der nicht rabattierten Großpackung. Im vorliegenden Fall sind aber sowohl die N2- als auch die N3-Größe rabattiert.
- Ausdrücklicher Arztwille: Wenn der Arzt zwei kleine Packungen aufgeschrieben hat und auch ausdrücklich auf dieser Abgabe besteht, dann sollten Sie dies auch umsetzen (Stichwort „Therapiehoheit des Arztes“) und sicherheitshalber auf dem Rezept dokumentieren.
- DAP Bücher
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im neuen DAP Forum!
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung