Was ist bei einer Auseinzelung zu beachten?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Verordnung über „Promethazin 25 mg 10 Tabletten“ erhalten. Nach ärztlicher Rücksprache soll der Patient wirklich nur 10 Tabletten erhalten. Eine entsprechende Packung ist aber nicht im Handel.
Können wir 10 Stück aus einer größeren Packung auseinzeln und wie muss das Rezept ausgestellt und bedruckt werden?
Antwort
Die Abgabe von Teilmengen ist in § 16 des Rahmenvertrags geregelt:
16 Teilmenge, Auseinzelung
„Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung, z. B. in Form einer Verblisterung) ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung zulässig. Hat der Vertragsarzt im Einzelfall eine Auseinzelung zur patientenindividuellen Versorgung verordnet, bedarf es vor Abgabe einer Einigung über den Preis. Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung) ist auch zulässig, soweit dies die Vertragspartner dieses Rahmenvertrages oder die Vertragspartner eines ergänzenden Vertrages nach § 129 Absatz 5 SGB V vereinbart haben.“
Prüfen Sie zunächst, ob sich für eine Auseinzelung eine weiterführende Regelung im entsprechenden (Regional-)Liefervertrag der angegebenen Krankenkasse findet. Ansonsten müssten Sie vor der Belieferung mit der Krankenkasse klären, welchen Preis Sie abrechnen dürfen.
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