Wann darf ein Fluticason-NS ohne Rezept abgegeben werden?

Wir geben saisonbedingt aktuell wieder häufiger Nasenspray mit Fluticason als OTC-Präparat ab. Jetzt haben wir nochmals den Hinweis gelesen, dass fluticason- und mometasonhaltige Nasensprays für Erwachsene ohne Rezept zur „symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis“ abgegeben werden können – jedoch nur, wenn eine Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt erfolgt ist.

Unsere Frage: Müssen wir das prüfen bzw. dokumentieren? Und schicken wir einen Patienten dann im Zweifel zum Arzt?

Antwort:

An diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig die Beratung in der Apotheke ist. Nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ist Fluticason (und ebenso Mometason) in Anlage 1 der verschreibungspflichtigen Wirkstoffe gelistet:

Anlage 1 AMVV

„Fluticason und seine Ester
– ausgenommen Fluticasonpropionat zur intranasalen Anwendung bei Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis, nach der Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt, in einer Tagesdosis bis zu 200 Mikrogramm Fluticasonpropionat, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist“

Diese Vorgabe umzusetzen ist nun Aufgabe der Apotheke, dies gelingt am ehesten im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches. Von einer Dokumentationspflicht ist uns nichts bekannt, aber zur Abgabe solcher Präparate ist vielleicht eine interne Schulung aller Apothekenmitarbeiter sinnvoll. Sollten Zweifel bestehen, dass eine entsprechende Diagnose durch den Arzt bereits erfolgt ist, so ist es sicherlich ratsam, den Patienten zunächst an den Arzt zu verweisen.

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